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Hans Paul Isenrath, „alles – nichts“, Neon auf Holz, wechselseitig aufleuchtend, 1997 | Zilkens Kunstversicherung Hans Paul Isenrath, „alles – nichts“, Neon auf Holz, wechselseitig aufleuchtend, 1997 | Zilkens Kunstversicherung
Hans Paul Isenrath, „alles – nichts“, Neon auf Holz, wechselseitig aufleuchtend, 1997
Dr. phil. Stephan Zilkens | Zilkens Kunstversicherung

Kunst und Versicherung – eine kleine kulturhistorische Betrachtung

Kunst in unserer heutigen Wahrnehmung ist fast so alt wie die Menschheit. Seit den Höhlenmalereien von Altamira oder der Venus von Willendorf schaffen Menschen Gegenstände. In der Frühzeit menschlicher Entwicklung ist das Auftreten von Kunst einer von mehreren Indikatoren für die Bildung von Bewusstsein und menschlichem Denken. Kunst meint in diesem Zusammenhang Verrichtungen oder Darstellungen, die keinen unmittelbaren Nutzen zur Lebenserhaltung erkennen lassen.

Der Ausdruck Kunst im heutigen, am häufigsten gebrauchten Sinn wurde begrifflich vor allem von Winckelmann, Herder, Goethe, Lessing und Schiller geprägt. In ihren ästhetischen Schriften beschreiben sie die menschlichen Hervorbringungen zum Zwecke der Erbauung als Kunst, sei es im Theater, in der Literatur, in der Musik oder das Werk „bildender Künstler“, auf welches sich der Begriff schließlich zunehmend verengt. So hat sich Kunst – auch als Präfix für Wortbildungen wie Kunstausstellung, Kunstauktion, Kunstwerk etc. - herausgebildet.

Im engeren Sinne werden damit Ergebnisse gezielter menschlicher Tätigkeit benannt, die nicht eindeutig durch Funktionen festgelegt sind. Kunst ist ein menschliches Kulturprodukt, das Ergebnis eines kreativen Prozesses.

Das Kunstwerk steht meist am Ende dieses Prozesses, kann aber in der Moderne auch der Prozess selbst sein. Dieser kann chaotisch, systematisch, spontan oder geplant ablaufen. Er unterliegt keinem Regelwerk und wird einzig durch die Fähigkeiten und die Kreativität einer Künstlerin oder eines Künstlers bestimmt. Für Joseph Beuys war jeder Mensch ein Künstler und das Zusammenleben aller verstand er als soziale Skulptur.

Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag in den Geldtopf Versicherung ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.

Die Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in das Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht, das wiederum Versicherungsunternehmensrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht umfasst. Der Versicherungsgedanke entstand in der Antike mit den Begräbnisvereinen. Bis ins 17. Jahrhundert wurde Versicherungsschutz von Einzelpersonen oder von Zünften und Gilden gewährt. Erst ab Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden die ersten Versicherungsunternehmen. Diese waren überwiegend auf die Feuer- und (See-)Transportversicherungen spezialisiert. Die ersten professionellen Versicherungsunternehmen wurden auf staatliche Veranlassung gegründet. Die private Versicherungswirtschaft entwickelt sich im Wesentlichen erst seit dem 19. Jahrhundert.

Dem Thema Kunstversicherung widmete sich die Branche systematisch erst in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts. Sie gilt als eine der wenigen Produktinnovationen der Versicherungswirtschaft im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung. Die Nordstern Allgemeine Versicherung AG (1866 – 1996) galt lange als der weltweit einzige spezialisierte Kunstversicherer. Die Anfänge lagen in der französischen Niederlassung dieser Unternehmung, in der die Erkenntnis gereift war, dass sich die zwischen dem sammelnden und kunsthandelnden Kunden und der Versicherungsgesellschaft bestehende Kluft nur durch den „dialogue artistique“ überbrücken lies. Kunstsachverständige und Kunsthistoriker/innen wurden zu Versicherungsspezialisten ausgebildet. Gleichzeitig vermittelten sie ihren an die normale Risikowelt gewöhnten Kollegen die Besonderheiten der Kunst und ihrer Werte.

Noch heute gibt es in der Versicherungsbranche Vorbehalte gegen die Wertentwicklung in der Kunst – den Wert einer Fabrik oder eines Hauses kann man anhand von Indizes nachvollziehen und entwickeln, die Wertbestimmung eines individuellen Kunstwerkes entzieht sich für die Mehrheit nachvollziehbaren Kriterien. Letzteres führt auch heute noch zu nachhaltigen Konflikten im Schadenfall.

Kunstversicherung bedeutet auch Kompetenz in der Bewertung von Kunst. Nur wenige Unternehmen haben langjährige Erfahrung mit den unterschiedlichsten Gattungen. Kunstversicherung ist unsere Leidenschaft – zu Ihrem Vorteil.