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Staatshaftung lautet der Titel des diesjährigen 9. Kölner Kunstversicherungsgesprächs im Rahmen der Art Cologne.
Im Rahmen von Kunstausstellungen kam der Begriff Staatshaftung zuerst in Schweden 1974 auf. Die USA etablierten ab 1975 ein sehr detailliertes Regelwerk für die Vergabe von Staatsgarantien für international bedeutsame Ausstellungen. In Deutschland werden seit 1992 zunehmend Staats- und Länderhaftungen herausgelegt, die mittlerweile in den öffentlichen Haushalten mit 6,95 Mrd. EUR von den Parlamenten gebilligt sind ohne dass dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Damit übersteigen diese Garantien den Etat des Bundesministeriums für Ernährung, bzw. die Landeshaushalte von Bremen oder des Saarlandes.
Auf welchen rechtlichen Grundlagen baut die Staats- und Landeshaftung auf? Wie ist das Thema in anderen Ländern geregelt? Stehen in einem großen Schadenfall ausreichende Mittel sofort zur Verfügung? Wie werden Schäden reguliert? Handelt es sich womöglich um eine unzulässige Beihilfe im Sinne des EU Rechts? Wie sehen die Möglichkeiten der Versicherungsgesellschaften aus? Sind Ausstellungsversicherungen wirklich sooo teuer? Welche zusätzlichen Leistungen kann man von der Privatwirtschaft erwarten?
Diese und weitere Fragen rund um das Thema Staats- und Landeshaftung wollen wir gerne unter Leitung von Peter Grabowski diskutieren mit Carolin Scharpff-Striebich – Kunstsammlerin-, Dr. Bodo Sartorius – langjähriger Vorstand in Gesellschaften, die Kunstversicherung als Fokus hatten; Dietmar Telschow von der AXA XL, dem wohl größten Kunstversicherer Europas; Lorenz Deutsch, dem Kulturpolitischen Sprecher der FDP im Nordrheinwestfälischen Landtag und Peter Raue, Rechtsanwalt zu Berlin.
Hier geht es zum Film und zum Vortrag des 9. Kunstversicherungsgespräch: Staatshaftung - Sinnvolles Instrument?