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In seiner Halbjahresbilanz für das Handelsblatt berücksichtigt Christian Herchenröder nicht nur die ganz großen Auktionshäuser: „Marktprägend sind in diesem Halbjahr nicht nur die Umsätze, sondern auch Veränderungen der Firmenstruktur alteingesessener Häuser, allen voran des Pariser Hôtel Drouot. In das älteste französische Auktionshaus haben sich zu 30 Prozent die zwei Pariser Investmentfirmen Groupe Chevrillon und Vesper Investissement eingekauft, nachdem die Halbjahresziffern um 14 Prozent auf 338 Millionen Euro gestiegen waren. In der britischen Firma Bonhams, die im letzten Jahr die internationalen Auktionshäuser Bukowskis (Stockholm), Bruun Rasmussen (Kopenhagen), Skinner (Boston) und Cornette de Saint Cyr (Paris) erworben hatte, stieg die Halbjahresbilanz um 32 Prozent. Mit 552 Millionen Dollar erreichte das Haus mit seinem Netzwerk in einem an Spitzenstücken geschrumpften Weltmarkt eine stolze Zuwachsrate.“
Philipps ziehe Konsequenzen aus der Kunstflaute, stellt Stephanie Dieckvoss für das Handelsblatt fest: „Phillips reichte seine Zahlen für 2021 erst im März 2023 beim britischen Firmenregister Company House ein. Wie 'The Guardian' damals berichtete, äußerten die Wirtschaftsprüfer Zweifel daran, ob das Auktionshaus seinen Schuldenverpflichtungen auf Dauer nachkommen könnte. In jedem Falle ist es abhängig von Garantien seiner Eigentümer, was das Haus in eine prekäre Situation bringt. Die Rettung scheint nicht von den Versteigerungen mit zeitgenössischer Kunst zu kommen. Stattdessen kündigte das Haus einen Strategieschwenk an: Den künftigen Gewinn sollen nun Schmuck und Juwelen bringen. Erst im Mai heuerte Benoît Repellin als neuer Chef der Juwelenabteilung an. Er agiert von Genf aus, wo Phillips ab November jährliche Schmuckauktionen durchführen wird.“
Die Auktionshäuser Lempertz (Köln) und Ketterer (München) haben sich im Streit um die Versteigerung eines möglicherweise oder eben auch nicht verfolgungsbedingt entzogenes Pechstein Gemälde vor Gericht auseinandergesetzt, meldet Susanne Schreiber im Handelsblatt: „Ketterer forderte, dass zur Versteigerung 'nur Werke kommen dürfen, die verkehrsfähig sind'. Der Titel seiner Stellungnahme lautet: 'Auktionshäuser dürfen Verantwortung nicht auf Kunden abwälzen.' Das ließ sich Hanstein nicht gefallen, er wollte die Unterlassung der Rufschädigung. Vor dem Landgericht München einigten sich die Parteien am 18. Juli auf einen Vergleich. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte dies. Über weitere Einzelheiten wurde Stillschweigen verabredet.“
Die Art Basel Miami Beach hat eine neue Direktorin, ist einer Pressemitteilung und zahllosen Meldungen, unter anderem der FAZ, dem Handelsblatt, dem Art Newspaper, Artnews, Artnet zu entnehmen.
Der Berliner Senat geht mit gutem Beispiel voran bei der Kunsthandelsförderung und bezuschusst dort ansässigen Galerien bis zu zwei Messeteilnahmen pro Jahr jeweils mit bis zu 12.000 Euro, wie aus einer Pressemitteilung des Landesverbands Berliner Galerien LVBG hervorgeht.
Durch Bad Gastein flaniert Timo Feldhaus für Monopol. Sogar für die dortige Messe hat er einen kurzen Absatz übrig: „Zum zweiten Mal findet im historischen Kraftwerk am donnerrauschenden Wasserfall auf drei Etagen die Kunstmesse Art:Badgastein statt, die durchaus funktioniert, wie am Ende des ersten Tages der Galerist Zeller van Almsick bestätigt. Ein Highlight sind die feministischen Arbeiten von Ulrike Rosenbach in der Galerie Giesela Clement, und ein wenig Design gibt es auch. Der wunderbare grüne Esstisch aus den 80ern von Maurice Barilone, von dem es nur fünf auf der ganzen Welt geben soll, hat hier einen neuen Besitzer gefunden.“ Der Wiener Galerist van Almsick heißt allerdings Cornelis mit Vornamen.
Im Fachportal Financial Planning (freier Artikel bei Anmeldung mit beliebiger Emailadresse) gibt der Anwalt Matthew Erskine US-Bürgern Tips für den Verkauf, das Verschenken oder Vererben von Kunst: „Anders als bei Immobilieninvestitionen gibt es keine steuerfreie Veräußerung von Kunstwerken. Aber es gibt einige Alternativen, um die Zahlung der Kapitalertragssteuer aufzuschieben oder auszusetzen.“
Der Streit um den Welfenschatz vor US-amerikanischen Gerichten dürfte endgültig erledigt sein, urteilt Patrick Bahners in der FAZ vom 18. Juli: „Als Rechtsfiktion soll[te] eine nachträglich festgestellte Ausbürgerung das Hintertürchen zum amerikanischen Rechtsweg mit begrifflicher Gewalt geöffnet halten. Mit diesen Konstruktionen hat sich das Berufungsgericht in Washington gar nicht mehr beschäftigt. Die dreiköpfige Kammer, die ihren einstimmigen Beschluss am Freitag verkündete, verweist auf die fünf langen Urteile, die es in der Sache schon gibt, und kommt mit fünf Seiten aus, weil sie sich auf das Prozessrecht beschränkt: Von Anfang an hätten die Kläger darlegen müssen, dass sie die amerikanischen Gerichte deshalb anriefen, weil ihre Vorfahren keine Deutschen gewesen seien.“
Ein Anspruch auf Löschung aus der Lost Art-Datenbank bestehe nicht, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs laut Legal Tribune Online: „Es sei schließlich gerade Zweck der Lost-Art-Datenbank, die früheren Eigentümer bzw. deren Erben sowie die heutigen Besitzer bzw. Eigentümer zusammenzubringen, urteilte der BGH. Die Suchmeldung nehme lediglich Bezug auf das frühere Eigentum an dem Kunstwerk.Eine Aussage über das gegenwärtig bestehende Eigentum treffe sie gerade nicht, weswegen der klagende Kunstsammler in seinem Eigentumsrecht auch nicht beeinträchtigt sein könne. Das Gleiche gilt nach Auffassung des BGH auch für die Eintragung des Gemäldes in der Fahndungsdatenbank von Interpol. Auch mit dieser Meldung sei keine Aussage darüber verbunden, dass sich die Treuhänder als Eigentümer des Gemäldes ansehen und darstellen. Selbst wenn die Treuhänder im Hinterkopf hätten, dass der Trust nach anderen Rechtsordnungen Eigentümer sein könnte, und die Treuhänder so Druck ausüben wollten, stelle ihre Meldung nach deutschem Recht trotzdem keine Eigentumsanmaßung dar.“
In einem bizarren Fall bemühe Israel sich bisher vergeblich um die Rückgabe antiker Objekte aus den USA, repetiert Alex Greenberger bei Artnews einen Report von Haaretz (Paywall) : „Laut dem Bericht von Haaretz ist nicht ganz klar, wie diese Gegenstände nach Mar-a-Lago gelangt sind oder ob Trump überhaupt wusste, dass sie dort waren. Mitglieder der israelischen Altertumsbehörde erklärten, sie hätten noch einmal versucht, die Antiquitäten zu beschaffen, seien dabei aber nie erfolgreich gewesen.“ Sogar dem Hamburger Abendblatt ist die Affäre eine Geschichte von Maria Sterkl wert: „Im Zuge der FBI-Razzien in Mar-a-Lago tauchten im Vorjahr nicht nur kistenweise klassifizierte Dokumente auf, die zum Teil in Trumps Badezimmern gelagert wurden, sondern eben auch die wertvollen Artefakte aus Israels Nationalschatz. Der aktuelle Direktor der israelischen Antiquitätenbehörde wurde vor einigen Monaten über den Fund informiert und bemüht sich seither um eine Rückstellung der Objekte – bisher allerdings vergeblich.
Artnet-Nachrichten aus dem Sommerloch:
Von Eileen Kinsella: „Der französisch-israelische Telekommunikationsmagnat [und Eigentümer von Sotheby's] Patrick Drahi ist erneut in den Schlagzeilen, als diese Woche bekannt wurde, dass der Mitbegründer und ehemalige COO des Kabelunternehmens Altice, Armando Pereira, in Portugal festgenommen wurde und inmitten einer umfassenden Korruptionsuntersuchung in Haft bleibt. Daraufhin hat sich Alexandre Fonseca, Vorsitzender von Altice USA und Co-CEO der Altice Group, von allen geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Aufgaben im Unternehmen zurückgezogen. Fonseca trat am 15. Juli aus dem Vorstand von Altice USA zurück, wie aus einem SEC-Bericht hervorgeht. [...] Die Beteiligung von Führungskräften des multinationalen Unternehmens, das sich im Besitz von Drahi befindet, hat bei einigen die Frage aufgeworfen, welche Auswirkungen dies auf Sotheby's hat.“
Von Annie Armstrong: „Der Kunstsammler und Inhaber der New Yorker Galerie Venus Over Manhattan, Adam Lindemann, wurde am 5. Juli in Montauk wegen Hausfriedensbruchs dritten Grades und Belästigung zweiten Grades verhaftet, wie die East Hampton Press berichtet. Lindemann, der in Montauk ein Haus mit dem Spitznamen "Eothen" besitzt, das früher Andy Warhol gehörte, "betrat ein Privatgrundstück - durch ein offenes Einfahrtstor mit einem 'Betreten verboten'-Schild - und ging ohne Erlaubnis in ein Gebäude, das als Kunstgalerie genutzt wird", heißt es in dem Bericht. Laut Lindemanns Anwalt handelt es sich bei der im Bericht erwähnten Kunstgalerie um The Ranch, die Max Levai gehört, einem ehemaligen Mitarbeiter von Marlborough und Sohn des Megahändlers Pierre Levai. Levai konnte nicht sofort für eine Stellungnahme erreicht werden.“