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Kobels Kunstwoche

Kein Bier am Tresen, eine der hamloseren Politikfolgen; Foto Stefan Kobel
Kein Bier am Tresen, eine der hamloseren Politikfolgen; Foto Stefan Kobel
Stefan Kobel

Stefan Kobel

Kobels Kunstwoche 31 2021

Steuern, Brexit, Restitution, Corona. Was die Politik im Bezug auf den Kunstmarkt beschäftigt hat, ist im dritten und letzten Teil des Saisonrückblicks zu lesen.

Das so gar nicht zu ihrem Namen passende Verhalten der Künstlersozialkasse in der Corona-Krise ihren Mitgliedern gegenüber dokumentiert Karsten Krampitz Mitte Januar im Neuen Deutschland am Beispiel der Schriftstellerin und Fotografin Franziska Hauser: „Auf ihre Frage hin, ob die KSK jetzt die Gelegenheit nutzen würde, alle Künstler rauszuschmeißen, weil die gerade nicht mehr arbeiten dürfen, habe die Bearbeiterin am Telefon gesagt: Die seien doch alle beim Jobcenter. […] Fast 3000 Künstler und Publizisten mussten, erzwungen durch die KSK-Regularien, im vergangenen Jahr ohne Krankenversicherung auskommen. Bei 10 000 Betroffenen der Kultur- und Medienbranche wurden bis zum 30. November durch die Künstlersozialkasse Vollstreckungsverfahren wegen rückständiger Beiträge ausgelöst, so die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Simone Barrientos (Linkspartei), die sich nach den aktuellen Lebensumständen von in der KSK-Versicherten erkundigte.“ Für Monopol hat Beate Scheder bei der KSK nachgehakt: „Auf Nachfrage, ob es nicht in der aktuellen Krisenlage möglich sei, in solchen Fällen kulanter zu reagieren, beruft sich die KSK auf das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Die Künstlersozialkasse sei verpflichtet dieses 'in seinen gesetzlichen Bestimmungen auch während der Corona-Pandemie gesetzeskonform umzusetzen.'“ Da ist man doch froh, dass zwei der drei Regierungsparteien den Begriff „sozial“ im Namen tragen.

Die Komplexität der unterschiedlichen Corona-Fördermaßnahmen in Deutschland scheint nicht nur (möglicherweise) Berechtigte zu überfordern, hat Christiane Fricke für das Handelsblatt herausgefunden: „Erschwerend kommen Unklarheiten und Unterschiede bei der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern hinzu. So waren Galerien neben Museen und Theatern in der Schließungsverfügung des Landes NRW zwar explizit genannt und somit vom Wortlaut auch zuschussberechtigt; Wirtschaftsministerium und Bezirksregierungen meinten aber offenbar nicht die Galerie als Einzelhändler. So durften die nordrhein-westfälischen Kunstgalerien nach Voranmeldung doch Kunden empfangen, mit der Folge, dass auch in NRW eine Förderung auf Basis der Novemberhilfe 'zumindest strittig ist', wie Greiner formuliert.“

Mit weiteren Auswirkungen des Brexit auf den Kunsthandel beschäftigt sich Olga Kronsteiner im Standard.

Damit man auch mal weiß, wovon die Rede ist, wenn es um Geschlechterungleichheit in der Kunstwelt geht, hat der Autor und Kunstwissenschaftler Martin Fritz Ende Januar die Ankäufe des MoMA der letzten 90 Jahre nach Geschlecht aufgeschlüsselt. Auch lässt sich mithilfe eines von ihm entwickelten Tools in den Ankaufslisten detailliert recherchieren.

Anhänger von FDP und Die Linke scheinen sich in einem Punkt einig zu sein: der Systemrelevanz von Kultur. So berichtet Monopol: „Aus der Umfrage geht außerdem hervor, dass vor allem Anhänger der Parteien die Linke (61,9 Prozent) und FDP (61,7 Prozent) die genannten Orte für besonders bedeutsam halten, Teilnehmende, die angaben, bei der nächsten Bundestagswahl die CDU/CSU (39,7 Prozent) oder die AfD (48 Prozent) wählen zu wollen, stimmten der Aussage, Museen seien systemrelevant, am seltensten zu.“

Dass und warum die Erben jüdischer Kunsthändler nach einer Entscheidung des Supreme Court nicht vor US-amerikanischen Gerichten auf Restitution des Welfenschatzes klagen können, klären Willi Korte und Anja Reinhardt Anfang Februar in einem Gespräch im Deutschlandfunk.

Die geplante Reform des Stiftungsrechts solle Restitutionen auch aus privaten Stiftungen möglich machen, erläutern die Rechtsanwälte Rainer Hüttemann und Peter Rawert in der FAZ vom 13. Februar: „Weder der Grundsatz der Vermögenserhaltung noch steuerliche Vorgaben sind also unverrückbare Hindernisse für die Rückgabe von verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern. Allein auf den Willen der Stifterinnen und Stifter kommt es an.“

Die aktuelle Diskussion über die Finanzierung von Museen in den USA, ausgelöst durch den Tweet der Geschäftsführerin eines Provinzmuseums, ist Gegenstand eines Essay von Valentina die Liscia bei Hyperallergic: „Die Coronavirus-Pandemie hat die ungleiche Verteilung von Wohlstand in allen Branchen deutlich gemacht, und im Fall des Kultursektors rufen gefährdete Kunstschaffende zu Recht nach Antworten. Colemans Tweet beweist, dass es dringenden Diskussionbedarf über die Finanzen der Museen gibt. Die Krise könnte eine solche Gelegenheit bieten: einen transparenten Blick auf die Art und Weise, wie Institutionen finanziert werden, auf den Zweck und die Grenzen von Stiftungsgeldern und auf die Notwendigkeit von mehr und alternativen Unterstützungsquellen in den kommenden Monaten.“

Die Auswirkungen neuer Regularien und Sanktionen der USA auf den Kunstmarkt erläutern Marie Elena Angulo und Nicole Chepi Mitte Februar im Art Newspaper.

Erste Erfahrungen des Kunsthandels mit der neuen Grenze zwischen der EU und Großbritannien hat Stephanie Dieckvoss Ende Februar für das Handelsblatt zusammengetragen: „Vor allem kleine Händler versuchen teilweise verzweifelt, sich den neuen Bedingungen anzupassen. Dabei stehen vor allem Transportprobleme und Fragen zu Deklarationen, Zöllen und Steuern im Vordergrund. Seit 1. Januar müssen Objekte bei Ein- oder Ausfuhr ausführlich deklariert werden. Die Zollabfertigung braucht Zeit und kostet Geld. Die Tage, als ein Händler mit seinem Transporter in Frankreich auf Märkten einkaufen, die Objekte einfach über die Grenze bringen und dann mit Aufgeld auf der Insel verkaufen konnte, sind ein für alle Mal vorbei. Es sei auch keine Lösung, alles den Kunsttransport-Spezialisten anzuvertrauen, sagt [die Direktorin von Lapada, einer Vereinigung britischer Kunst- und Antiquitätenhändler, Freya] Simms. Die Profitmargen deckten die Zusatzkosten oftmals nicht.“

Viele Künstler stehen in Deutschland zudem vor dem Verlust der Krankenversicherung, da die Künstlersozialkasse aufgrund der noch von 1980 stammenden Gesetzeslage gezwungen ist, sie auszuschließen, wenn sie durch eine Nebentätigkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen, selbst wenn sie in ihrem Hauptberuf pandemiebedingt überhaupt kein Einkommen erzielen. Die Gewerkschaft Verdi erklärt die Zwickmühle und wie es dazu kam: „Es ging damals darum, eine finanziell bereits gut abgesicherte Gruppe Selbstständiger von der Privilegierung durch die KSK auszuschließen, selbst wenn sie nebenbei künstlerisch tätig war. Es ging nie um den Zuverdienst, mit dem eine/ein Künstlerin/Künstler ihr/sein künstlerisches Schaffen oft stabilisiert oder erst ermöglicht. Dem Gesetzgeber war vor rund 40 Jahre schlicht nicht bewusst, welche Tätigkeiten in Zukunft alle (auch) selbstständig ausgeübt werden können. Heute aber ist Selbstständigkeit keineswegs mehr grundsätzlich gleichzusetzen mit wirtschaftlicher Unabhängigkeit und sozialer Absicherung.“ Auf facebook hat der Künstler Daniel Mathéus gerade einen Brief zu diesem Thema an die KSK öffentlich gemacht.

Auch wenn Großbritannien nicht mehr EU-Mitglied ist, setzt es doch deren Fünfte Geldwäsche-Richtlinie um, was den Kunsthandel der Insel vor Herausforederungen stellt, wie John Dizard Ende März in der Financial Times anmerkt: „Ab Juni wird die britische Steuerbehörde von den so genannten 'Art Market Participants' (AMPs) verlangen, dass sie sich registrieren lassen, bevor sie ihr Geschäft weiter betreiben, definiert als 'eine Transaktion von 10.000 € oder mehr oder eine Reihe von miteinander verbundenen Transaktionen von 10.000 € oder mehr'. Mit anderen Worten, jedes Auktionshaus, jeder professionelle Kunsthändler, Kunstfinanzierer oder Berater sollte sich besser anmelden.“

Die Gallery Climate Coalition will dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck des Kunstmarkts zu reduzieren, meldet Georg Imdahl in der FAZ vom 24. April: „Die Plattform versteht sich als Informationsbörse und atmet einen pragmatischen, zupackenden Geist. Mit wenigen Klicks lässt sich errechnen,welche Emissionen zum Beispiel bei unterschiedlichen Frachtgewichten auf Straße, Schiene und in der Luft anfallen.“ Nach London habe die Initiative auch Mitstreiter in Deutschland gefunden, berichtet Monopol: „Die neue in Berlin ansässige Gruppe bietet Informationen und Ressourcen für in Deutschland ansässige Kunstorganisationen und Fachleute an. 'Unser Kernziel bleibt das Bekenntnis zum Pariser Abkommen: das heißt, die notwendige Reduktion der Kohlenstoffemissionen zu erreichen, um die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern', heißt es in einem Statement. 'Das bedeutet, gemeinsam nachhaltige Lösungen für die Kunstbranche zu finden, um bis 2030 eine 50-prozentige Reduktion der Kohlenstoffemissionen in der gesamten Branche zu erreichen.'“

Im Rahmen des Bürgerdialogs hat sich Angela Merkel mit Vertretern der Kulturbranche unterhalten. Die Leipziger Galeristin Arne Linde war auch dabei (ab Minute 32:20) und hat im Vorfeld der Bundesregierung ein Interview gegeben: „Die Kunst hat in den Monaten der Krise gelitten und viel Stillstand ertragen, und ich erwarte, dass sich die aufgestaute Energie ihren Weg bahnen wird und aus den Ateliers, den Werkstätten und Kollektiven wichtige Impulse kommen werden für die Gestaltung einer Gesellschaft, die im vergangenen Jahr in so vieler Hinsicht auf die Probe gestellt wurde. Ich erwarte, dass die Kunst sich Gehör verschafft und wünsche mir von ganzem Herzen, dass nicht zu viele Kunstschaffende, Galerien und auch Institutionen auf der Strecke bleiben. Meine persönliche galeristische Arbeit wird wohl in den nächsten ein, zwei Jahren davon geprägt sein, die Lücke aufzuarbeiten, die die Corona-Zeit gerissen hat.“ Zum leidigen Thema des vollen Mehrwertsteuersatzes auf Kunst seit 2014 entlockt die Galeristin der Bundeskanzlerin ein bemerkenswertes Zugeständnis: „Das hätte ich jetzt nicht genau auf dem Schirm gehabt […] Der Frage kann ich noch mal nachgehen.“ dpa hat eine Zusammenfassung des Gesprächs erstellt, nachzulesen unter anderem im Tagesspiegel. Im Anschluss hat sie (die Galeristin) dem MDR noch ein Interview gegeben.

Die jüngsten Entscheidungen zur Rückerstattung von Raubkunst sieht auch Swantje Karich in der WeLT vom 28. April nicht nur positiv: „Gleichwohl birgt die zuletzt in den Fällen Semmel und Grawi geübte Praxis eine Gefahr. Der Zeitgeist fordert Gerechtigkeit für immer neue und immer zahlreichere Gruppen von tatsächlich oder vermeintlich Diskriminierten. Und immer häufiger versuchen verschiedene Institutionen mit Ad-hoc-Entscheidungen Gerechtigkeit herzustellen. So droht der Rechtsstaat in den Gerechtigkeitsstaat abzugleiten und damit die Gefahr von Willkür und Beliebigkeit. Um dies zu verhindern, bietet ein Rechtsstaat klare Verfahrensregeln und Entscheidungsgrundlagen – ohne Ansehen der Person.“

Durch das Dickicht von Auskunftsrechten und -pflichten beim Folgerecht führt die Düsseldorfer Anwältin Eva N. Dzepina die (kostenlos angemeldeten) Leser der Weltkunst: „Die Pflicht zur Auskunftserteilung läuft im Ergebnis darauf hinaus, dass jede Weiterveräußerung eines Kunstwerks der Verwertungsgesellschaft gemeldet werden muss. Nach diesseitiger Auffassung besteht diese Verpflichtung auch dann, wenn nicht explizit danach gefragt wird. Dies ist allein deshalb nachvollziehbar, weil die Verwertungsgesellschaft ja nicht zwingend wissen kann, wo – bei welchem Kunsthändler, Versteigerer, Vermittler – sie überhaupt Auskunft einholen sollte. Weiter ist es nach diesseitiger Auffassung so, dass eine Person oder Institution, die keine Auskunft über einen Weiterverkauf erteilt, gegebenenfalls sogar strafrechtlich verfolgt werden kann, da sie den Künstler um seinen Folgerechtsanteil bringt. Gleiches gilt für eine unrichtige oder unvollständige Auskunft.“

Es geht doch! Der Bund hat ein Einsehen mit Künstlern, die in ihrem Beruf aktuell nicht genug verdienen. Wie der Deutsche Kulturrat Mitte Mai mitteilt, ändert die Bundesregierung die Gesetzeslage zur Künstlersozialkasse KSK, „wonach Künstlerinnen und Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren. Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören.“ Die längst überfällige Maßnahme nutzt allen, da Künstler jetzt nicht mehr vor der Wahl stehen, entweder ihre Krankenversicherung zu verlieren oder Hartz IV zu beantragen, und den Bund kostet seine Großzügigkeit im Grunde nichts, da geringverdienende Künstler ihren Lebensunterhalt jetzt selbst bestreiten dürfen und dem Staat damit nicht zur Last fallen. Ärgerlich ist nur, dass es bis dahin über ein Jahr gedauert hat.

Sotheby's und Rose-Maria Gropp von der FAZ haben jeweils einen Coup gelandet: Exklusiv meldet die Autorin Ende Mai die Rückkehr des ersten großen internationalen Auktionshauses nach Deutschland: „Klar ist indessen, was diese Umwandlung Deutschlands vom bloßen Beschaffungsort hin zum 'selling centre' bedeutet: Der neue global agierende Mitbewerber möchte den reichen deutschen Markt abschöpfen, nicht nur was den Zufluss angeht, sondern auch was die steigende Aktivität deutscher Käufer in internationalen Auktionen betrifft – und ebenso die Präsenz einer internationalen Klientel im zuletzt ausschließlich von deutschen Auktionshäusern bespielten Feld.“ Nach dem Brexit war es auch nur noch eine Frage der Zeit, bis sich die Auktionsgiganten wieder auf dem europäischen Festland etablieren.

Manchmal geschehen noch Zeichen und Wunder! Im Handelsblatt berichtet Susanne Schreiber von einem solchen auf politischen Ebene: „Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) meldete sich am Mittwoch nach der ersten physischen Tagung im Kultur- und Medienministerrat der EU in Brüssel: 'Die Corona-Pandemie ist für große Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft eine Katastrophe. Es wäre ein sehr gutes Signal für den Neustart unseres Kulturlebens in der EU, wenn für den gewerblichen Kunsthandel im europäischen Recht ermäßigte Mehrwertsteuersätze gelten würden,“ plädiert die Ministerin. „Das würde der wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie Flügel verleihen.'“ Ob der Bürgerdialog der Kanzlerin da geholfen hat?

Die Gallery Climate Coalition mache Fortschritte bei ihrem Bemühen um eine Reduzierung des CO2-Abdrucks, berichetet Laura Helena Wurth in FAS vom 20. Juni: „Die meisten Emissionen des Kunstbetriebs machen die Transporte aus. Noch wird die Kunst meistens mit dem Flugzeug nach Basel oder Miami zu den Messen verfrachtet. Doch langsam beginnt sich die Seefracht durchzusetzen. Galerien fangen an, sich Container zu teilen und früher zu planen. Denn die Reise bis beispielsweise nach Hongkong, wo einmal im Jahr die Art Basel als wichtigste Messe im asiatischen Raum stattfindet, dauert zwei Wochen. Sich so einen Container zu teilen ist jedoch gar nicht so leicht. Es ist ein ungeahnter bürokratischen Mehraufwand für Zoll und Versicherung. Wegen der Versicherungen ist die GCC gerade im Gespräch mit AXA Art [seit Anfang 2020 AXA XL Kunstversicherung], einem der größten Kunstversicherer.“

Die Niederlande wollen sämtliche noch in Staatsbesitz befindliche Nazi-Raubkunst restituieren, ist Ende Juni einer dpa-Meldung unter anderem bei Monopol zu entnehmen.

Das deutsche Stiftungsrecht solle dahingehend geändert werden, dass auch private Stiftungen Raubkunst restituieren können, ohne gegen das Prinzip des Vermögenserhalts zu verstoßen, meldet dpa, unter anderem nachzulesen bei Monopol.

Für die in Deutschland befindlichen Benin-Bronzen wird die Heimkehr immer konkreter, ist einer dpa-Meldung, unter anderem bei Monopol, zu entnehmen: „Aus Deutschland sollen als koloniales Raubgut geltende Benin-Bronzen an Nigeria zurückgegeben werden. Der Stiftungsrat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ermächtigte den Präsidenten von Deutschlands größter Kultureinrichtung, Hermann Parzinger, mit den zuständigen Stellen in Nigeria Verhandlungen über die Rückführung von entsprechenden Objekten zu führen. Ziel seien substanzielle Rückgaben im kommenden Jahr, hieß es in einer Mitteilung.“


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Dr. Stephan Zilkens | Zilkens Kunstversicherung