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Das Terminkarussell der Kunstmessen dreht sich munter weiter und entwickelt sich zur Reise nach Jerusalem. Laut Artmagazine hat sich die bisher ohne festes Datum verschobene Art Düsseldorf für eine Durchführung im Juni entschieden, und die Basler Art Basel ist in den September verlegt worden. Gerüchteweise soll auch die Maastrichter Tefaf mit dem September geliebäugelt haben. Der Herbst dürfte heiß werden.
Die Vorhersagen des Sotheby's-CEO Charles Stewart und seiner Mitarbeiter für das Jahr 2021, die Marion Meneker im Art Market Monitor zusammenfasst, dürften kaum jemanden überraschen: „Local will be the new global“, Online wird stärker, Asien wächst, etc.
Den Artsy Gallery Insights Report 2021 (hier als PDF-Download) hat Aimee Dawson für das Art Newspaper gelesen: „Soziale Medien haben die Messen abgelöst und sind zum drittbesten Verkaufskanal der Galerien aufgestiegen, von Platz sechs im Jahr 2019.[...] Der wichtigste Weg, Kunst zu verkaufen, ist jedoch nach wie vor der Kontakt zu bestehenden Kunden, der im Jahr 2020 28 % der gesamten jährlichen Galerieverkäufe ausmacht.“
In der Vollmundigkeit ihrer Versprechen zur Unterstützung von Künstlern stehen sich deutsche und österreichische Politiker wohl in nichts nach. Doch letztere unterfüttern diese Ankündigungen zumindest ein wenig mit Substanz, wie Werner Remm im Artmagazine meldet: "Die Überbrückungsfinanzierung erlaubt für selbständig versicherte Künstlerinnen und Künstler Unterstützungsleistungen von 1.000 Euro pro Monat. Außerdem wurde für November und Dezember ein 'Lockdownbonus' in der Höhe von 2.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Für Jänner und Februar ist ein weiterer Bonus in Höhe von 1.000 Euro geplant.“ Wie sich die Auszahlungspraxis gestaltet, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Die Komplexität der unterschiedlichen Corona-Fördermaßnahmen in Deutschland scheint nicht nur (möglicherweise) Berechtigte zu überfordern, hat Christiane Fricke für das Handelsblatt herausgefunden: „Erschwerend kommen Unklarheiten und Unterschiede bei der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern hinzu. So waren Galerien neben Museen und Theatern in der Schließungsverfügung des Landes NRW zwar explizit genannt und somit vom Wortlaut auch zuschussberechtigt; Wirtschaftsministerium und Bezirksregierungen meinten aber offenbar nicht die Galerie als Einzelhändler. So durften die nordrhein-westfälischen Kunstgalerien nach Voranmeldung doch Kunden empfangen, mit der Folge, dass auch in NRW eine Förderung auf Basis der Novemberhilfe 'zumindest strittig ist', wie Greiner formuliert.“
Vielleicht gibt es doch noch Hoffnung für Berlin! Nachdem Vater Heiner Bastian seine Beuys-Sammlung mangels Interesse in der Hauptstadt nach Dresden gegeben hat, plant Sohn Aeneas Daghild Barthels im Handelsblatt zufolge einen Neubau in Dahlem, einem als eher verschnarcht geltenden Stadtteil: „Dieser Kunstort dürfte ein Novum für Berlin sein. Einmal weil er abseits der Galerie-Cluster in Charlottenburg oder der Potsdamer Straße angesiedelt ist. Aeneas sagt, ebenfalls am Telefon, er habe ganz bewusst Dahlem gewählt. 'Ich bin gegen den verbreiteten albernen Vernissagentourismus, außerdem bin ich in Dahlem aufgewachsen und wohne seit einigen Jahren auch mit meiner Familie dort.' Das Neue am Kunsthaus dürfte sein programmatischer Anspruch sein. […] Dahinter verbirgt sich, so Aeneas Bastian, der Wunsch, das klassische Galerieformat zu erweitern.“
Damit man auch mal weiß, wovon die Rede ist, wenn es um Geschlechterungleichheit in der Kunstwelt geht, hat der Autor und Kunstwissenschaftler Martin Fritz die Ankäufe des MoMA der letzten 90 Jahre nach Geschlecht aufgeschlüsselt. Auch lässt sich mithilfe eines von ihm entwickelten Tools in den Ankaufslisten detailliert recherchieren.
In der Corona-Krise sind viele Museen versucht, durch den Deaccessioning genannten Verkauf von Tafelsilber ihre klammen Kassen zufüllen. Simone Sondermann zeigt für die WELTKUNST die aktuellen Entwicklungen auf: „Der amerikanische Branchenverband AAMD, ein Zusammenschluss der Museumsleiter, hat reagiert und schon im April seine Richtlinien gelockert. Erlöse aus Verkäufen dürfen bis April 2022 nun auch für die Erhalt der bestehenden Sammlung, sprich den laufenden Betrieb genutzt werden.“
Ein Prozess in der Schweiz wegen Steuerhinterziehung, bei dem unter anderem der Geschäftsführer der Galerie Gmurzynska angeklagt ist, könnte das Bild des Kunstmarkts in der Öffentlichkeit ein wenig trüben. Reto Flury fasst in der NZZ zusammen: „In den Augen des Anwalts gründen die Vorwürfe des Zolls gegen seinen Mandanten vor allem darin, dass sich in den Akten keine Verkaufsbemühungen feststellen lassen. Auf dem Kunstmarkt würden solche Verhandlungen aber fast immer mündlich geführt, sagt er. Es habe keinen Grund gegeben, diese schriftlich zu dokumentieren. 'Etwas anderes anzunehmen, widerspricht den Gepflogenheiten des Kunstmarkts', sagt er und fordert einen umfassenden Freispruch. Der Vertreter des Zolls hält jedoch an seinen Vorwürfen fest. Die Kommissionsverträge seien eine 'simulierte Rechtsbasis' gewesen und es sei auffällig gewesen, wie untätig die Galerie gewesen sei, sagt er.“
Der Brexit könnte auch Auswirkungen auf den Handel mit geschütztem Kulturgut haben, glaubt Sebastian Preuss in der WELTKUNST: „In diesem Zusammenhang ist durchgesickert, dass die Boris-Johnson-Regierung offenbar die EU-Bestimmungen zur Einfuhr von Kulturgut nicht übernehmen will. Antike, afrikanische oder präkolumbische Kunstwerke zweifelhafter Proveninenz würden dann beim Import in Großbritannien nicht mehr so streng durchleuchtet werden. Attraktiv wäre London nicht nur für Stücke aus Raubgrabungen oder anderen kriminellen Quellen. Sondern auch für solche, die nicht unbedingt verdächtig sind, für die es aber nach langem Zirkulieren einfach keine Dokumente zur Herkunft mehr gibt, wie sie die EU heute beim Import fordert.“
Dissonanz um eine Geige: Eine wohltätige private Stiftung möchte einer Empfehlung der Limbach-Komission nicht folgen, wie Susanne Schreiber im Handelsblatt erläutert: „Ursache für die blamabel stecken gebliebene Ausgleichszahlung ist, dass die Beratende Kommission nur Empfehlungen aussprechen darf und dass diese für eine private Stiftung nicht rechtsverbindlich sind. Damit ist die Beratende Kommission ein zahnloser Tiger. Der Fall der Guarneri-Geige von Felix Hildesheimer zeigt, wie schwer ihr Geburtsfehler wiegt, wenn sie ihren Entscheid nicht rechtsverbindlich durchsetzen darf.“
Einen etwas anderen Galerierundgang durch Berlin unternimmt Niklas Maak für für FAZ: „Der grimmige Flaneur ist der letzte Überlebende des öffentlichen Lebens: Wenn die Museen, Theater, Bars, Konzert- und Kaufhäuser wegen Corona dichtmachen müssen, bleibt einem kaum etwas anderes übrig, als mit einem Kaffee in der Hand durch die Straßen zu wandern und sich Schaufenster anzuschauen. In einer Stadt wie Berlin, die nicht eben durch durchgängige Schönheit besticht und ihr Selbstbewusstsein normalerweise aus dem überbordenden Großrummel der lokalen Kultur- und Ausgehszene bezieht, ist die Stille noch drückender.“