Ratgeber Kunstversicherung · Kapitel 5 von 6

Kunstversicherung für Künstler, Erben und Ausstellungen

Atelier, Erbengemeinschaft, kurzfristige Messedeckung: Situationen, in denen die Standardlösung nicht greift.

Können Künstler ihre Werke im Atelier versichern?

Ja. Künstler können ihre Werke im Atelier über eine Atelierversicherung oder eine Kunstversicherung für Privatbesitz absichern. Diese bieten in der Regel eine Allgefahrendeckung.

Der Schutz geht dabei über die klassischen Risiken wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl hinaus. Versichert sind auch unvorhergesehene Schäden – etwa wenn ein Kunstwerk von der Wand fällt und dadurch beschädigt wird.

Bei einer Atelierversicherung lassen sich außerdem Transporte und Ausstellungen in den Versicherungsschutz einschließen. Der Schutz ist dadurch nicht nur umfassender, sondern in der Summe auch kostengünstiger, als für jeden Transport und jede Ausstellung eine separate Versicherung abzuschließen.

Für Künstler, die regelmäßig ausstellen, ist das der praktisch entscheidende Punkt: eine Police statt einer Kette von Einzeldeckungen, die jedes Mal neu verhandelt werden müssen.

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Welche Versicherungslösungen gibt es für Erben einer Kunstsammlung?

Geht eine Kunstsammlung auf mehrere Erben über, kann der Versicherungsvertrag auf die Erbengemeinschaft umgestellt werden. Die Prämie lässt sich nach den vereinbarten Anteilen oder nach individueller Absprache unter den Erben aufteilen.

Verstirbt der Versicherungsnehmer, wird die Sammlung zunächst häufig von der Erbengemeinschaft gemeinsam verwaltet. Solange die Werke weiterversichert werden sollen, ist die Umstellung des Vertrags auf die Erbengemeinschaft der übliche Weg.

Wird die Sammlung später aufgeteilt oder werden einzelne Werke verkauft, muss der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden. Das wird in der Praxis leicht übersehen – mit der Folge, dass Werke bei einem Erben liegen, dessen Police sie nicht erfasst.

Es empfiehlt sich deshalb, die Versicherungsfrage früh in die Nachlassregelung einzubeziehen und nicht erst dann, wenn die Aufteilung bereits vollzogen ist.

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Kann ich Kunst kurzfristig für eine Messe oder eine Einzelausstellung versichern?

Ja, das ist problemlos möglich. Wichtig ist, dass Versicherungsnehmer, Versicherungszeitraum, Wert der Werke und der genaue Einsatzort klar definiert sind.

Versicherer verlangen darüber hinaus häufig Angaben zu Transport, Verpackung, den Sicherheitsmaßnahmen vor Ort und den Klimabedingungen am Ausstellungsort.

Kurzfristige Policen sind flexibel, aber häufig etwas teurer, da die meisten Versicherer mit Mindestprämien arbeiten. Wer mehrmals im Jahr ausstellt, fährt mit einer laufenden Deckung, in die Ausstellungen eingeschlossen sind, in der Regel günstiger.

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