20 Fragen, die uns Sammler, Künstler, Galerien und Museen regelmäßig stellen – beantwortet aus der Praxis eines unabhängigen Spezialmaklers.
Kunstversicherung ist kein Standardprodukt. Was eine Police leistet, entscheidet sich an Details: am versicherten Wert, an den Ausschlüssen, an den zugesagten Obliegenheiten. Dieser Ratgeber erklärt diese Details in sechs Kapiteln – ohne Verkaufsprosa und ohne Vorkenntnisse vorauszusetzen.
Kapitel 1
Grundlagen & Abgrenzung
Wann reicht die Hausratversicherung, wann braucht es eine Spezialdeckung? Und was unterscheidet einen Kunstversicherungsmakler von einem Versicherer?
Kapitel 2
Kosten & Werte
Welcher Wert wird eigentlich versichert – und wie oft muss er überprüft werden? Über deklarierten Wert, vereinbarten Wert und den Umgang mit schwankenden Marktpreisen.
Kapitel 3
Deckungsumfang & Spezialrisiken
Was eine Allgefahrendeckung leistet, wo ihre Grenzen liegen – und welche Rolle Alarmanlage und Tresor für Prämie und Versicherbarkeit spielen.
- Was ist eine All-Risk-Deckung und welche Schäden sind bei Kunst ausgeschlossen?
- Ist eine Wertminderung nach einer professionellen Restaurierung mitversichert?
- Sind Schäden durch UV-Licht oder Reinigung abgedeckt?
- Welche Rolle spielt die Sicherheitsausstattung (Alarmanlage, Tresor) für den Versicherungsschutz?
Kapitel 4
Transport, Ort & Ausland
Nagel zu Nagel, weltweiter Schutz und die Haftungsfrage bei Leihgaben – der sensibelste Bereich für ein Kunstwerk ist der, in dem es bewegt wird.
Kapitel 5
Zielgruppen & Spezialfälle
Atelier, Erbengemeinschaft, kurzfristige Messedeckung: Situationen, in denen die Standardlösung nicht greift.
Kapitel 6
Abwicklung & Makler-Vorteil
Was im Schadenfall tatsächlich passiert, wie lange es dauert und warum spezialisierte Makler Deckungskonzepte anbieten können, die es beim Versicherer so nicht gibt.
Glossar
Die Begriffe, über die in der Kunstversicherung am häufigsten Missverständnisse entstehen.
- Allgefahrendeckung (All-Risk)
- Versicherungsform, bei der grundsätzlich jeder plötzliche und unvorhergesehene Schaden versichert ist, sofern er nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Gegenstück zur Deckung benannter Gefahren.
- Nagel-zu-Nagel-Deckung
- Lückenloser Versicherungsschutz für ein Kunstwerk von der Abnahme am Ursprungsort bis zur Rückhängung, einschließlich Transport, Zwischenlagerung und Ausstellung. Auch Nail-to-Nail oder Wand zu Wand genannt.
- Deklarierter Wert
- Vom Versicherungsnehmer selbst angegebener Wert eines Kunstwerks. Im Schadenfall muss dieser Wert durch Unterlagen nachgewiesen oder von Experten bestätigt werden.
- Vereinbarter Wert
- Vor Vertragsbeginn zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer verbindlich festgelegter Wert eines Kunstwerks. Er dient im Schadenfall unmittelbar als Grundlage der Entschädigung.
- Wertminderung
- Dauerhafter Wertverlust eines Kunstwerks nach einem Schaden, auch wenn dieser fachgerecht behoben wurde. Der Einschluss in die Police ist gesondert zu vereinbaren.
- Courtage
- Vergütung, die der Versicherungsmakler bei Zustandekommen eines Vertrags vom Versicherer erhält. Für den Kunden entsteht dadurch kein gesondertes Honorar.
- Obliegenheit
- Vertraglich zugesagtes Verhalten des Versicherungsnehmers, etwa der Betrieb einer Einbruchmeldeanlage oder die fachgerechte Verpackung beim Transport. Verstöße können die Entschädigung im Schadenfall beeinträchtigen.
- Staatsgarantie
- Haftungsübernahme durch Bund oder Länder für Schäden an Leihgaben in öffentlichen Museen, alternativ zur privatwirtschaftlichen Versicherung des Leihnehmers.