Stephan
Zilkens
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Newsblog 27. KW 2026
Das Jahr ist schon mehr als zur Hälfte rum - und bei den Temperaturen in Europa, die gerade von Hitzerekord zu Hitzerekord eilen wünscht man sich nur eins: Hitzefrei! Stefan Kobel beginnt seinen Halbjahresrückblick auf die Kunstmarktberichterstattung mit dem Markt - nächste Woche dann die Messen und zum Schluß das Auktionsgeschehen.
Nur wenige Versicherer leisten sich eigenen Kunstverstand in ihren Reihen und noch weniger Makler haben Mitarbeiter, die sich mit Kunst auskennen. Das ist ein Umfeld, in dem das Expertenwesen wunderbare Chancen hat, weil nach übllicher Lesart kein Schadensachbearbeiter ohne gutachterliche Stellungnahme über die Höhe so heikler Themen, wie der Wertminderung entscheiden soll. Da sitzen in den Revisionsabteilungen Menschen, die weit genug vom richtigen Leben entfernt sind, um Dinge sachgerecht beurteilen zu können und überprüfen die Entscheidungen der Menschen, die direkt mit den Kunden zu tun haben. Das ist Teil von Compliance. Vor diesen Menschen hat jeder normale Mitarbeiter allerlei Geschlechts heftigen Respekt, weil er in keinem Bericht auftauchen möchte, bei dem er gegenüber dem (sowieso spätestens alle drei Jahre wechselnden) Vorstand sein Verhalten und seine Entscheidungen rechtfertigen möchte. Womit wir wieder bei Wertminderung von Kunstgegenständen sind. An dem Thema haben sich schon viele Experten die Zähne ausgebrochen, denn es gibt keine objektiven Kriterien nach denen sich eine Wertminderung nach einem Schadenfall richtet. Klar der Geschädigte hat eine Schadenminderungspflicht - in den meisten Rechtsordnungen. Daher ist es geübte Praxis bei Teilschäden eine Restaurierung zu versuchen. Die Wertminderung wird hinterher festgestellt und muss sich dann auf den Schadenzeitpunkt beziehen. Schaden 2024 - Restaurierung fertig 2026 - Marktumfeld etc. 2024 ist maßgeblich. Hype Künstler verlieren ja manchmal rasend schnell an Wert - ähnlich wie Modeerscheinungen - trotzdem muss sich die Wertminderung auf das Jahr des Schadeneintritts beziehen - knifflig, wenn ein Werk innerhalb von 2 Jahren von 1 Mio. Geld auf 100.000 Geld fällt und die Restaurierung so lange dauert. Bei angenommen 50% Wertminderung wären also 500.000 Geld plus Kosten fällig. Es wird Versicherer geben, die da das streiten anfangen. Spreu und Weizen unterscheiden sich an der Stelle, an der der Underwriter bekennen muss zu dem Thema nichts sagen zu können, weil er nicht sachverständig sei. Allenfalls habe er eine persönliche Meinung. Aber die zähle leider nicht. Und schwups sind die Sachverständigen auf dem Plan, möglichst noch unterstützt von findigen Juristen, die aus dem Ereignis eine never ending story machen. Nur sehr Geduldige und Vermögende können es sich leisten auf eine juristisch ausgefochtene Schadenregulierung zu warten. Für die Gesellschaften ist es in der Regel billiger solche Schäden mit einer gewissen Flexibilität schnell zu erledigen - aber dafür braucht es eigenen Sachverstand.
An der Straße von Hormuz wird immer wieder scharmützelt, trotz Waffenstillstand. Vermutlich auch ein Zeichen, dass die Macht innerhalb des Iran noch nicht ausreichend struktriert ist. Die Hardliner wollen keinen Frieden und bemühen sich durch sporadische Angriffe auf Schiffe, die die Straße passieren, das Gesprächsklima ausreichend zu vergiften. Für Länder der südlichen Halbkugel ist das eine größere Herausforderung, da sie einen Großteil ihrer Energie über die Meerenge beziehen.
Allen eine kühlere Woche - bleiben Sie gesund.
Stephan Zilkens für das Team der Zilkens Fine Art Insurance Broker GmbH inSolothurn und Köln