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Stephan Zilkens
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Rechtzeitig vor dem 1. Advent gab es im Kölner Schauspiel eine schön gesprochene Inszenierung von Franz Kafka's Prozess in dem Josef K. nicht weiß, warum ihm dieser gemacht wird. Ein anderer K. bekam vom Verfasser eines Werkverzeichnisses eines nicht mehr lebenden Künstlers den Hinweis, dass die von ihm für teures Geld in einer Auktion angebotene Arbeit nicht ins Werkverzeichnis aufgenommen würde, weil sie 1. nicht signiert und 2. nach Ansicht von Ateliergenossen aus der Zeit auch nicht vollendet wurde. Der mit dem Künstler verwandte Nachlass hat allerdings eine Bestätigung geschrieben. Was die wohl wert sein wird? Dem potentiellen Erwerber stellen sich ein paar versicherungstechnische Fragen: Title Versicherung scheidet aus, weil die Eigentumsübergänge sauber dokumentiert sind. In der klassischen Kunstversicherung: zu welchem Wert wird versichert? Hammerpreis plus Aufgeld, auch wenn das Werkverzeichnis die Arbeit als unfertig verwirft? Reiner Wiederherstellungswert, weil die Arbeit nicht signiert und autorisiert wurde? Was macht der Haftpflichtversicherer, wenn ein Anspruch gegen den Vermittler gestellt wird, weil ein wesentlicher Umstand in der Katalogbeschreibung fehlt? Hat der Erwerber gar ein Rückabwicklungsrecht? Kafkas' "Prozess" ist nur in Fragmenten überliefert und von Max Brod für die Nachwelt erhalten. Regisseure allerlei Geschlechts drehen ihn auf der Bühne so, wie sie ihn sehen wollen. Beides steht als selbständige Kunstform nebeneinander und entfernt sich vom Urheber. Ob man das für ein Werk der bildenden Kunst auch ableiten kann? Möglicherweise werden damit Gerichte beschäftigt, wobei wir dann wieder bei dem "Prozess" angekommen sind.
Der von Claire McAndrew in ihrem mit der UBS herausgegebenen Art Market Report stets klein geschriebene Deutsche Kunstmarkt kann doch Millionenverkäufe. Zuletzt ein Selbstportrait von Max Pechstein, das bei Lempertz am 1. Dezember 3 Mio. EUR inklusive Aufgeld erzielte.
Sie handeln mit Kunst? Dann interessiert sich das United Nations office for drugs and crime für Sie. Stellvertretend in Deutschland die Financial Intelligence Unit (FIU) bei der Sie ab dem 1.1.2024 als Kunsthändler registriert sein müssen, worauf der BVDG hinweist. Kunsthandel steht auf einer Stufe mit dem Autohandel/Schiffshandel/Flugzeughandel und Uhren, Schmuck, Gold und Edelsteinen. Andere Handelsbetriebe haben bis 2027 Zeit. Ein Schelm, wer sich jetzt wundert, warum Politik und Presse Kunst immer in die Nähe von Geldwäsche rücken.
Von einer "Stunde der Wahrheit für das deutsche Transportgewerbe", die zum Jahreswechsel komme, spricht der Europäische Ladungs-Verbund Elvis. Hintergrund sind massive Belastungen, die auf die Branche zukommen, die für manche Unternehmen existenzbedrohend sein können. Hauptursache ist natürlich die Erhöhung der Lkw-Maut, aber Elvis weist auch darauf hin, dass viele Lkw in eine höhere Gebührenklasse rutschen werden und ein zusätzlicher CO2-Aufschlag den Diesel verteuert. Entsprechend groß sind die Sorgen und längst auch der Unmut in der Branche. Das verteuert die Transportkosten auch bei der Versendung von Kunstwerken. Für die Versicherungswirtschaft bedeutet das höheres Risiko, wenn die Auswahl nicht nach Qualität erfolgt sondern lieber auf die billigeren Päckleschubser zurückgeriffen wird, die bekanntermaßen wenig Sachverstand für Kunst mitbringen.
Sprache im Wandel stiftet Verwirrung - Überschrift der TAZ: Schon 14 tote Radfahrende in diesem Jahr. Mon Dieu, möchte der geneigte Leser jetzt denken. Wird the Walking Dead jetzt Realität? Bricht gerade in Berlin eine Zombieapokalypse aus? Corona überstanden und jetzt wild klingelnde und alle Straßenschilder mißachtende Untote? Bleibt uns nichts erspart? Allein dieses Jahr 14 neue Radfahrende Zombies auf Berlins Straßen. Klar, kannte man schon früher, da fuhren sie aber selten Rad sondern kamen eher Montagmorgens aus dem Berghain (berühmte Disco in Berlin). Und was ist mit toten Autofahrenden? Von der Klimakatastrophe haben sie ja nichts mehr zu befürchten, die Klimakleber könnten ihnen also egal sein. Durchbrächen diese rasenden Wiedergänger nun eine solche Blockade und würden angezeigt und angeklagt werden, wer wäre dann für diese Verwandten Graf Draculas rein rechtlich zuständig? Das Jüngste Gericht?
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine Adventswoche mit weniger Sprachverwirrung und denjenigen, die es nach Miami schaffen, großen Kunstgenuss und gute Geschäfte - trotz der Krisen und Kriege, die uns begleiten.
Ihre Andreas Cappenberg und Stephan Zilkens sowie das Team der Zilkens Fine Art Insurance Broker GmbH in Solothurn und Köln.
PS : nächste Woche schreibt Andreas Cappenberg den Newsblog.