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Zilkens Newsblog

Dr. Stephan Zilkens

Stephan Zilkens

Newsletter 45. KW 2017

Liebe Freunde von Kobels Kunstwoche und unseres Newsletters,

der katalanische Rebell und seine Minister bleiben in Belgien unter Auflagen auf freiem Fuß hat ein Richter dort heute Nacht entschieden.

Jetzt die Paradise Papers - 400 Journalisten bemühen sich um Steuergerechtigkeit in der Welt. Was allerdings gestern Abend in der ARD zu dem Thema zu sehen war gehört in die Schublade Tendenzjournalismus mit manipulativer Bildauswahl zur Neidförderung bei Leuten ohne Durchblick. Länder deren Spitzensteuersatz über 50% liegt müssen sich nicht wundern, daß sie in einer globalisierten Welt gegenüber solchen mit 25% oder weniger das Nachsehen haben. Vielleicht müssen sich erstere bemühen mit niedrigeren Steuersätzen auszukommen?

Stefan Kobel berichtet u.a. zum Thema Gurlitt, der Sammlung, die zur Zeit in Bern und Bonn zu sehen ist. Die Noch-Staatsministerin hinterläßt auch in diesem Fall einen faden Beigeschmack.

Zum KGSG ist nach Hartung ein neuer 45 seitiger Leitfaden der Kanzlei Buse Heberer Fromm in Hamburg erschienen. Er konzentriert sich auf die Felder Einfuhr, Ausfuhr und Inverkehrbringen von Kulturgut. Beim Inverkehrbringen ist auf der TEFAF New York der Londoner Händler Rupert Wace gehindert worden. Er wollte ein perisches Kalksteinrelief aus der Zeit um 450 vor Christus auf der Messe für 1,2 Mio. USD verkaufen. Dieses Objekt war 1933 von amerikanischen Forschern, drei Jahre nachdem Persien ein entsprechendes Gesetz zum Schutz seiner Kulturgüter erlassen hatte ausser Landes gebracht worden und seit den 50ger Jahren im Quebec National Museum offen ausgestellt, bis es dort 2011 gestohlen wurde. Die Versicherung hat dem Museum den Schaden ersetzt und als das Relief wieder auftauchte an Rupert Wace veräussert. Interessant, dass die amerikanische Justiz jetzt die Rechte des Iran schützt - das dürfte nicht ganz auf der Linie des Prsäidenten liegen. Interessanter sind aber die rechtlichen Fragen, die sich mit dem Fall verknüpfen: Warum gab es keine Restitutionsansprüche zu Zeiten, als das Werk öffentlich ausgestellt war? Hätte die Versicherungsgesellschaft die Rechtmäßigkeit des Eigentums prüfen müssen als sie entschädigte und später als sie das Werk veräusserte?  Jedenfalls ist dies ein schönes Beispiel, bei dem eine Title Insurance den Erwerber vor den finanziellen Folgen der Eigentumsauseinandersetzung geschützt hätte. Fraglich allerdings, ob es unter den wenigen Anbietern dieses Produktes einen gegeben hätte, der bereit gewesen wäre das Risiko einzugehen. Für Fragen zu diesem Komplex stehen wir gerne zur Verfügung. 

Kultur steht in der parlamentarischen Gesellschaft in den nächsten Wochen nicht auf dem Programm - die ist bekanntlich Ländersache. Es sondieren CDU (26,76%), FDP (10,75%), Grüne (8,94%) und CSU (6,17%) eine Koalition. Es treten an CDU mit 18, CSU mit 11, Grüne mit 14 und FDP mit 8 Verhandlern. Das spiegelt irgendwie nicht die Proportionen des Wahlergebnisses. Eher wackelt der Schwanz mit dem Hund. Oder kommt jetzt die Weisheit von den Köchen und dem Brei?

Die European Registrars müssen sich wohl für 2018 ein neues Tagungsland suchen. Die Ungarischen Registrars haben die Organisation zurückgegeben. Jetzt sollen es die Englischen Kollegen im Herbst 2018 richten. Bleibt zu hoffen, daß das nicht wieder eine nationale Nabelschau wird wie Edinburgh 2012 - Eine Zumutung für jeden, der nicht aus England kam. 

Am 26. Oktober wurde der "Riegel-KulturBewahren 2017" in München an die Notfallverbünde Deutschland verliehen. Soweit wir wissen ist es der einizige Preis für Schutz, Pflege und Ausstellen von Kunst- und Kulturgut in Europa. Wir freuen uns, daß wir das unterstützen dürfen.

Viele gute Erfahrungen in einer vollen Arbeitswoche wünschen Ihnen

Ihr

Stephan Zilkens und das Team der Zilkens Fine Art Insurance Broker GmbH

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Dr. Stephan Zilkens | Zilkens Kunstversicherung