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KKVG #5 Apr 2016

Wertminderung – Reales und Irreales in der Kunstversicherung

5. Kölner Kunst­versicherungs­gespräch
18. April 2016 auf der Art Cologne

Wertminderung – Realität oder Fiktion, Fluch oder Segen?

  • Rasante Preissteigerungen erschweren die Ermittlung von Wertminderungen
  • Ein objektiver Bewertungsmaßstab fehlt – wird aber nicht eingefordert
  • In den USA umgehen Kunstversicherer das Problem, indem sie einfach den vollen Wert erstatten und im Gegenzug das beschädigte Kunstwerk übernehmen

Köln, 18. April 2016. Die Art Cologne ist eine der führenden internationalen Messen für zeitgenössische Kunst und damit ein bedeutender Gradmesser für die Entwicklung der Preise. Im Jahr ihres 50. Jubiläums stellten 218 Galerien und Händler aus aller Welt bis zum Wochenende in Köln aus. Über die Höhe der gehandelten Werte wird wie immer Stillschweigen bewahrt. Doch der Trend scheint ungebrochen: Seit 1998 haben sich die Preise für zeitgenössische Kunst mehr als verdoppelt. Nicht immer sind diese Werte nachvollziehbar. Das macht das Thema für Versicherungsfachleute so heikel. Dennoch scheuen sie sich, offen für eine objektive Bemessung einzutreten – selbst in Fragen der Wertminderung nach einem Schaden.

Wie viel ist ein Kunstwerk nach einer Beschädigung und nach seiner Restaurierung noch wert? Wer bemisst die Wertminderung? Welche Interessen sind dabei im Spiel? Lauter Fragen, denen die Akteure gern aus dem Weg gehen. Die Zilkens Fine Art Insurancebroker GmbH hat die „heißen Eisen“ auf die Agenda ihres fünften Kunstversicherungsgesprächs zur Art Cologne gesetzt. Dort stand ein großes Panel namhafter Experten vor gut 170 geladenen Gästen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz Rede und Antwort. Die Diskussion machte deutlich, wie unterschiedlich die jeweiligen Interessen sind.

Versicherungsmärkte spiegeln Wertentwicklung nicht wider Die Kunstversicherung verbucht weltweit ein Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden US-Dollar. Demgegenüber schätzen Schweizer Banker das weltweite Kunstvermögen auf knapp zehn Billionen US-Dollar. Und die Aussicht auf hohe Renditen zieht Investoren weiterhin magisch an. Solange das Zinsniveau am Kapitalmarkt so niedrig bleibt wie es ist, fließen enorme Summen ungeniert weiter in den Kunstmarkt und treibt dort die Preise. Gleichzeitig bleibt Kunst und ihre Wertfindung hochgradig emotional und subjektiv.

Die aufgeheizte Wertentwicklung spiegelt sich auf dem deutschen Versicherungsmarkt nicht wider. Im Gegenteil: Die davongaloppierenden Preise bereiten der Assekuranz zunehmend Kopfzerbrechen. Das Beitragsaufkommen stagniert hier schon seit 2010 bei rund 130 Millionen Euro – großzügig gerechnet. Wie kommt das? „Der Wettbewerb ist inzwischen so heftig geworden, dass die Durchschnittsprämie mittlerweile preiswerter ist als vor zehn Jahren“, erklärt Veranstalter Dr. Stephan Zilkens, geschäftsführender Gesellschafter des gleichnamigen Kölner Kunstversicherungsmaklers. Außerdem verzeichne der Ausstellungssektor einen Abrieb. Bei extrem hohen Summen sind die Beiträge seit 2010 um etwa 40 Prozent eingebrochen. „Der Markt lässt Prämienerhöhungen nicht zu“, bestätigt Peter Meili, Senior Underwriter des Versicherers XL Catlin.

Mit Schäden gehen die Versicherer offenbar ähnlich kundenfreundlich um. „Versicherungen regulieren lieber den Totalschaden als sich auf eine langjährige Prozedur einzulassen“, fasst Kristian Jarmuschek seine Beobachtungen zusammen. Er ist Galerist und Vorsitzender des Vorstands im Bundesverband deutscher Galerien und Kunsthändler. Im Ausland ist das Kräfteverhältnis etwas anders. Beispiel USA: Dort erstatten die Versicherer auch den Totalschaden – haben im Gegenzug aber ab einer Wertminderung von 30 Prozent das Recht, das beschädigte Werk zu übernehmen. So vermeiden sie teure Prozesse und können obendrein eine Verwertung erzielen.

US-Regelung Vorbild für den deutschen Markt? Von solch harten Bandagen wollen die Akteure hier zu Lande nichts wissen. „Damit wären die Museen nicht einverstanden“, kontert Registrarin Weber vom Kunstmuseum in Bonn, „dann gäbe es keinen Leihverkehr mehr“. Und Kunstrechtsexpertin Yasmin Mahmoudi bezweifelt, dass eine solche 30-Prozent-Regelung in Deutschland überhaupt rechtlich möglich wäre. „Ich sehe keine Notwendigkeit für eine Änderung“, meint auch Dirk Heinrich, Managing Director Axa Art Deutschland. „In 80 Prozent der Fälle finden wir schnell eine Lösung und in den restlichen Fällen einigen wir uns nach einiger Zeit einvernehmlich.“ Scheinbar gibt es nur wenige Fürsprecher, wie Kunstsammler und Restaurator Sebastian Jacobi: „Ich bin begeistert von dem amerikanischen Modell.“ Weniger begeistert ist er vom Trend zur Makellosigkeit von Kunst. Für ihn gehört Patina zur alten Kunst dazu. Für andere stellt sich hier schon die Frage nach Wertminderung.

„In jedem zweiten Schadenfall ist Wertminderung ein Thema“, berichtet Registrarin Weber. Kunsthändler Thole Rotermund vom Vorstand des Bundesverbandes deutscher Galerien und Kunsthändler bestätigt, dass es auch für Händler ein großes Problem sei. Das war früher kein Thema, weiß Brigitta Werner, Gründungsmitglied im Verband unabhängiger Kunstsachverständiger. Das hat sich erst im Zuge der Marktentwicklung geändert: „Es ist schlicht mehr Geld unterwegs“. Jacobi beobachtet, dass es bei der Abwicklung von Schäden eigentlich immer darum gehe, möglichst viel Geld rauszuschlagen. Völlig überzogene Forderungen kommen aber wohl nur von unerfahrenen Sammlern. Die Professionalisierung Marktes stellt insofern ein Regulativ dar.

Viele Gründe sprechen also für eine objektive Benchmark, etwa nach Art der Schwacke-Liste für Gebrauchtwagen oder der Gliedertaxe in der Unfallversicherung. Doch es gibt weder vernünftige Statistiken noch mathematische Formeln oder Fachliteratur. „Wir sind in Sachen Wertminderung in hohem Maße von Sachverständigen abhängig“, resümiert Gastgeber Zilkens. Immerhin sind sie frei von Eigeninteressen. Das ist bei Galeristen, Künstlern und Sammlern eher weniger anzunehmen und Restauratoren fehlt mitunter die Marktkenntnis. Letztere mögen übrigens noch so großartige Arbeit leisten: Die Frage nach Wertminderung bleibt. Schließlich müssen nicht zuletzt die Käufer darüber informiert werden. Das Thema bleibt damit an Sachverständigen und Versicherern hängen.

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